NETZPOLITIK

Das Internet ist fester Bestandteil unseres Lebens. Wir wollen nicht, dass unsere Meinungs- und Kunstfreiheit, z.B. durch Uploadfilter untergraben werden. Wir kämpfen für eine grundgesetzlich verankerte Netzneutralität damit das Internet ein Ort für alle bleibt.

Netzneutralität – für ein gerechtes Internet

Die Idee der Netzneutralität ist, dass ein öffentliches Informationsnetzwerk danach strebt, alle Inhalte, Seiten und Plattformen gleich zu behandeln. Alle Datenpakete müssen bei der Übertragung grundsätzlich gleich und diskriminierungsfrei übertragen werden. Bei diesem Grundsatz spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt.

Dieser Grundsatz gerät jedoch zunehmend in Gefahr: So wurde im vergangenen Jahr die Netzneutralität in den USA gekippt und damit einer Ungleichbehandlung von NutzerInnen Tür und Tor geöffnet.
In der Europäischen Union existiert zwar eine rechtliche Grundlage der Neutralität, es ist aber davon auszugehen, dass nach dem Fall der Netzneutralität in den USA Versuche stattfinden werden, diese auch im EU-Raum aufzuweichen. Telekommunikationsanbieter untergraben bereits heute die EU-Verordnung.

Das ist möglich, da die Ausnahmen schwammig formuliert sind, vor allem hinsichtlich folgender Aspekte: Zero-Rating, Verkehrsmanagement und Spezialdienste. Zero-Rating bedeutet, wenn das gekaufte Datenvolumen aufgebraucht ist, können bestimmte Dienste weiterhin mit der vollen Bandbreite angeboten werden. Beim Verkehrsmanagement geht es darum, dass bestimmte Dienste höher oder niedriger priorisiert werden, wenn viel „Traffic“ anfällt. Das bedeutet, dass ein Fußballspiel im Internet mit hoher Priorität übertragen werden kann, während gleichzeitig wichtige E-Mails um wenige Sekunden verzögert werden. Schlussendlich zielen die Spezialdienste darauf ab, einen bestimmten Dienst (z.B. Netflix) bevorzugt zu behandeln. Wenn man diesen Spezialdienst bucht, wird kein Datenvolumen verbraucht. Somit entsteht kleineren Diensten ein Nachteil. Neben Privatpersonen können aber auch Unternehmen gezielt in der Bereitstellung ihrer Angebote beeinträchtigt werden.
Eine Abschaffung der Netzneutralität ermöglicht es, Telekommunikationsunternehmen aufgrund finanzieller Überlegungen zu entscheiden, auf welches Angebot von wem, wie zugegriffen werden kann. Dies ist nicht nur ein massiver Eingriff in das Funktionieren des Wettbewerbs (als Beispiel die Kapitalkraft milliardengroßer Unternehmen und neuen Start-Ups), sondern etwa auch im Hinblick auf die Meinungsfreiheit entschieden abzulehnen.

Netzneutralität muss in den Verfassungen

festgeschrieben werden!

 

Fair Use – für ein freies Internet

Vor ein wenig mehr als 30 Jahren hat sich eine kleine Erfindung mit dem Namen Internet seinen Weg in unser Bewusstsein gebahnt. Das große Versprechen war: Freier Zugang zu Informationen, freie Entfaltung von Kreativität und Vernetzung über Grenzen und Distanzen hinweg. Seitdem hat sich viel verändert. Viele dieser oben genannten Versprechen scheinen eingelöst.
Im Jahr 2018 hat sich die EU allerdings dazu entschieden, dem freien Internet einen Riegel vorzuschieben. Mit dem Artikel 13 soll das Urheberrecht im Internet besser geschützt werden. Es wurde allerdings keine Rücksicht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf kreative Betätigung genommen. Filmkritikern, Youtubern und anderen Kreativen wird es mit diesem Gesetz fast unmöglich gemacht, ihrer gewohnten Arbeit nachzugehen. Auch die Konsumenten müssen dadurch fürchten, dass es das Internet in seiner jetzigen freien Form, nicht mehr lange geben wird. Nutznießer sind große Film- und Musikstudios, die nun die Inhalte nach ihren eigenen Vorstellungen vorgeben können. Es macht also den Anschein, als hätten sich die großen Medienkonzerne gegenüber kleineren Unternehmern durchgesetzt.

Ein gangbares Modell, dass sowohl die Urheber schützt als auch die Möglichkeit bietet, eigene kreative Arbeiten zu erstellen, ist das „Fair-Use“ Modell der USA. Hier wird, anstatt eines automatischen Upload-Filters, jedes vom Urheber gemeldete Werk auf verschiedene Merkmale überprüft. Verstößt es gegen Urheberechte dritter Personen, wird es angezeigt und vom Netz genommen. Fällt es unter das „Fair-Use“ Gesetz, gibt es keine Konsequenzen.

 

Das Internet muss ein Raum für kreative Köpfe bleiben.

Nein zu Uploadfiltern!